Abfallarten
Kühlerschutzmittel
AVV-Nummer:
16 01 14*
AVV-Bezeichnung:
Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
Annahmekriterien/Besonderheiten:
sortenrein, ohne Beimischungen von anderen Flüssigkeiten
Alternative Bezeichnungen:
Frostschutzmittel
Welche Behälter sind für Kühlerschutzmittel geeignet?